Pressemitteilung

Bayerische Corona-Ampel steht in Würzburg auf gelb

Der Corona Inzidenz-Wert für die Stadt Würzburg ist über den bayerischen Signalwert von 35/100.000 Einwohner gestiegen. Aufgrund dessen treten im Würzburger Stadtgebiet die vom Freistaat Bayern beschlossenen Maßnahmen der seit heute gültigen siebten Infektionsschutzmaßnahmeverordnung in Kraft. In Würzburg gelten diese Maßnahmen aufgrund des heutigen Wertes ab Sonntag, 18. Oktober, 0 Uhr.

Maskenpflicht gilt laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordung unter anderem unmittelbar:

•    In öffentlichen Gebäuden
•    Freizeiteinrichtungen
•    Kulturstätten
•    Bei Tagungen und Kongressen
•    In Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos
•    Bei sportlichen Veranstaltungen

Auch in Hochschulen und weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 besteht Maskenpflicht am Platz. Kindergärten wurden vom Gesundheitsamt wieder auf die Stufe „gelb“ gestellt.

Für die Gastronomen in Würzburg bedeutet das Inkrafttreten dieser Regelung durch die Ampelphase „gelb“ der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung nun, dass die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ab 23 Uhr bis 6 Uhr morgens untersagt ist. In diesem Zeitraum dürfen auch an Tankstellen, an sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste keine alkoholischen Getränke mehr abgegeben werden.

Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern ist auf die Angehörigen zweier Haushalte oder maximal zehn Personen beschränkt. Dies gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum oder bei Treffen in privat genutzten Räumen sowie die Gastronomie.

Zu diesen Maßnahmen gehört aber auch eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit für die die Stadt Würzburg per Allgemeinverfügung in der Zeit von 6 bis 22 Uhr folgende Bereiche festgelegt hat:

•    Die Alte Mainbrücke inklusiv der Auf- und Abgänge,
•    Der gesamte Bahnhofsvorplatz inklusive Grünbereiche bis Haugerring

Abhängig von der weiteren Entwicklung des Inzidenz-Wertes entscheidet die Stadt Würzburg über eine Ausweitung der Maskenpflicht auf andere öffentliche Bereiche.

Zusätzlich zur Maskenpflicht ist in den genannten Würzburger Bereichen auch der Konsum von Alkohol verboten. Dieses Alkoholverbot gilt:

•    Auf der Alten Mainbrücke inklusiv der Auf- und Abgänge,
•    Auf dem gesamten Bahnhofsvorplatz inklusive Grünbereiche bis Haugerring
•    In allen Fußgängerzonenbereichen
•    Auf der Juliuspromenade mit ihren beidseitigen Gehwegen
•    In der Sanderstraße mit ihren beidseitigen Gehwegen
•    Sowie der Augustinerstraße mit ihren beidseitigen Gehwegen

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